Unfallregulierung
Warum ein Rechtsanwalt in jedem Schadensfall Sinn macht
Wenn Sie unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wurden, sollten Sie unmittelbar rechtlichen Beistand, d.h. einen Rechtsanwalt, beauftragen, denn:
Wenn Sie keine Mitschuld am Unfallhergang tragen, muss die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners die gesetztlichen Rechtsanwaltsgebühren für den Rechtsanwalt aus den regulierten Schadenspositionen übernehmen.
Sie erhalten daher den vom Sachverständigen festgestellten Schaden, sowie eine Auslagenpauschale für die entstandenen Kosten für Post, Telefon usw.
Da die beteiligten Versicherungen sich im Verkehrsrecht auskennen und eine Rechtsabteilung haben soll die sogenannte „Waffengleichheit“ hergestellt werden, indem auch ein Geschädigter einen Anwalt beauftragen kann.
Einer der ersten Schritte sollte daher der Kontakt zum Anwalt sein.
Durch Hilfe eines Anwalts ohne eigene Anwaltskosten höhere Entschädigung möglich
Die Rechtsanwaltskosten für die Durchsetzung der Ansprüche der Geschädigten hat der Schädiger bzw. die Versicherung zu übernehmen, so dass insoweit die Hilfe des Rechtsanwalts für den Geschädigten so zu sagen kostenfrei ist. Die Gebühr des Anwalts berechnet sich aus dem eingeforderten bzw. regulierten Schadenswert.
Die Versicherungen verfolgen das Ziel, die Kosten der Unfallregulierung zu senken. Dies führt häufig aber zu einer Beschneidung der Rechte des Geschädigten.
Um Ihnen die Unfallregulierung möglichst einfach zu machen bietet die Kanzlei eine Online-Unfallregulierung an.
Für eine schnelle und sichere Abwicklung füllen Sie bitte die oben angezeigten Formulare aus. Die Formulare können Sie downloaden und ausgefüllt und unterschrieben an die Kanzlei zurückleiten oder in der Kanzlei abgeben.
Der erste Kontakt nach einem Unfall
Der erste Kontakt nach einem Unfall sollte nicht die Versicherung und auch nicht die Autowerkstatt sein, sondern ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt.
Nur so ist Ihre nachhaltige Interessenvertretung als Geschädigter gewährleistet. In vielen Fällen ist die Haftungsfrage nicht eindeutig bzw. die Versicherung stellt sich auf einen anderen Standpunkt.
In der Regel versuchen die beteiligten Haftpflichtversicherungen den zu ersetzende Schaden so gering wie möglich zu halten.
Der Geschädigte ist allein kaum in der Lage, seine Chancen richtig einzuschätzen und gibt oft nach, obwohl seine Ansprüche durchsetzbar gewesen wären.
Es ist bekannt, dass die Geschädigten, die sich der Hilfe eines Anwalts bedienen, in der Regel mehr Entschädigung von der gegnerischen Versicherung erhalten, als ohne anwaltschaftlichen Beistand.

Erstattungsfähige Positionen
Erhöhen Sie durch die Hilfe eines Anwalts Ihre Entschädigung. Folgende Positionen sind Erstattungsfähig:
Abschleppkosten
Arztkosten, Rezeptkosten
Auslagenpauschale
Entsorgungskosten
Krankenhaus & Krankentransport (Selbstbeteiligung)
Leihwagenkosten, Nutzungsausfall
Mehrwertsteuer (Privatpersonen)
Reparaturkosten
Sachverständigenkosten
Standkosten
Totalschaden
Wiederbeschaffungswert
Umbaukosten
Wertminderung
Zeitaufwand
Zinsen
Zulassungskosten u. a.
Online-Unfallregulierung
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